Versicherung Versicherungen Übersicht
Weichen Angaben im Versicherungsantrag von Angaben im Versicherungsschein ab - zum Beispiel Angaben über die Versicherungsprämie, die Versicherungsdauer, den Deckungsumfang oder das zu versichernde Risiko -, bedeutet dies zunächst für den Versicherungsnehmer , dass die Versicherungsgesellschaft den zunächst im Antrag vereinbarten Leistungsumfang zu diesen Bedingungen ablehnt. Der Versicherungsvertrag kommt nicht zu Stande. Der Versicherungsschein ist ein Angebot. Wenn der Antragsteller nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich widerspricht dann wird die im Versicherungsschein gemachte Vertragsänderung rechtskräftig. Der Versicherer hat die Pflicht, den Antragsteller auf die im Versicherungsschein gemachten Änderungen deutlich hinzuweisen. Ist dies nicht der Fall, so ist die im Versicherungsschein gemachte Abweichung unverbindlich und der Inhalt des Versicherungsantrages erlangt Rechtsgültigkeit . Änderungen, die nachträglich vorgenommen werden, können ohne den entsprechenden Hinweis des Versicherers nicht Teil des Vertrages werden. Die Versicherungsgesellschaft muss diesen schriftlich zustimmen.
Strittig ist in der Rechtsprechung dagegen die Änderung eines falsch eingetragenen Tarifs der keine Abweichung vom Vertrag darstellt, auch wenn damit eine Prämienerhöhung verbunden ist .
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