Versicherung Versicherungen Übersicht
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage für Versicherungsverträge . Sie werden vom Versicherer einheitlich der Vielzahl der von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträge zu Grunde gelegt. Sie erlangen dadurch Rechtswirksamkeit, dass sie durch Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer Bestandteil des Versicherungsvertrages werden.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen folgende Angaben enthalten sein:
Bestimmung der Leistungsverpflichtung des Versicherers und etwaige Leistungsausschlüsse
Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsleistung
Vertragliche Gestaltungsrechte sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles ,
Verlust des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag bei Fristversäumnis,
inländischer Gerichtsstand,
Grundsätze und Maßstäbe der Beteiligung an Überschüssen.
Die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen werden in jeden Versicherungsvertrag automatisch miteinbezogen. Bei Antragstellung für einen Versicherungsvertrag hat der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich über die AVB zu informieren. Dies gilt auf jeden Fall für den Abschluss von Versicherungsverträgen mit Nichtkaufleuten. Im geschäftlichen Verkehr kann die Existenz von Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss als bekannt vorausgesetzt werden. Unklarheiten gehen jedoch zu Lasten des Versicherers, so dass eine schriftliche Information vorzuziehen ist. Die Kenntnis der Versicherungsbedingungen ist auch deshalb so wichtig, weil die einfache oder manchmal sogar leichte Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ausreicht, um die Entschädigungsleistung des Versicherers zu verweigern.
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