Versicherung Versicherungen Übersicht
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers , gehört die Beachtung bestimmter Regeln beim Abschluss des Versicherungsvertrages , um im Versicherungsfall in den Genuss der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen zu kommen. Es gibt eine Obliegenheitspflicht des Antragstellers bei Vertragsabschluss alle ihm bekannten Umstände die für die Annahme des Versicherungsantrages seitens des Versicherers wichtig sind anzugeben. Entscheidend für die Annahme des Versicherungsantrages sind die Informationen die der Antragsteller dem Versicherer gibt und/oder die der Versicherer ausdrücklich erfragt.
Werden gefahrerhebliche Umstände vom Versicherungsnehmer nicht angezeigt kommt dies einer Falschanzeige gleich. Das bedeutet dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht im Schadensfall automatisch entbunden ist. So wird in der Sachversicherung nach eventuellen Vorschäden gefragt oder ob etwa früher bereits ein Versicherungsantrag abgelehnt wurde. Bei Personenversicherungen sind die Fragen nach Krankheiten, Unfällen, gesundheitlichen Beschwerden, aber auch nach beruflichen und sportlichen Aktivitäten von Bedeutung. Auch die Frage nach anderen bestehenden Versicherungen ist wichtig.
Diese Fragen im Antragsformular sind immer wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Der Antragsteller ist für die Richtigkeit der Angaben die er macht selbst verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle ob er den Versicherungsantrag ausgefüllt oder ob er den Antrag nur unterschrieben hat und der Versicherungsvertreter diesen ausgefüllt hat. Sprachliche Verständigungsprobleme wie bei ausländischen Antragstellern spielen in diesem Zusammenhang ebenfalls keine Rolle. Der Antragsteller ist immer für alle im Versicherungsvertrag gemachten Angaben verantwortlich.
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