Versicherung Versicherungen Übersicht
Um den Versicherungsanspruch zu erhalten ist die wichtigste Obliegenheit des Versicherungsnehmers die Anzeigepflicht des Schadens- bzw. Versicherungsfalles . Die Fristen zu den anzeigepflichtigen Zeitpunkten liegen in der Regel zwischen drei Tagen bei Lebensversicherungen und einer Woche bei der Kfz-Haftpflichtversicherungen.
Um den Versicherungsfall so schnell wie möglich und für alle Beteiligten abwickeln zu können, benötigt das Versicherungsunternehmen alle dafür notwendigen Informationen. Eine Überschreitung der Anzeigefrist hat die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge. Zudem kann der er den Versicherungsvertrag wegen des Verstoßes gegen die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers kündigen.
Bestimmte Versicherungssparten wie Feuerversicherung , Einbruchdiebstahlversicherung und Reisegepäckversicherung fordern zusätzlich eine polizeiliche Anzeige und deren Durchschrift zur Schadenanzeige. Zum einen soll die Strafverfolgung der Täter damit beschleunigt werden, zum anderen soll der Versicherungsnehmer davon abgehalten werden den Versicherungsfall vorzutäuschen.
Kontakt AGB weitere Vergleiche rund um Versicherungen: Klicken Sie einfach auf die nachstehenden Links Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Versicherungsvergleich Rechtsschutzversicherung Rechtschutzversicherung Unfallversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Sterbegeldversicherung