Versicherung Versicherungen Übersicht
Die Außenversicherung bezeichnet die Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches in Versicherungssparten die im Normalfall nur stationäre Risiken decken. Zwei Formen sind hier zu unterscheiden:
Die abhängige Außenversicherung. Diese Form gibt es in der Hausratversicherung oder auch in der industriellen/betrieblichen Feuerversicherung. Sie versichert Sachen bei vorübergehender Entfernung (unter drei Monaten) vom Versicherungsort überall dort, wo sie sich gerade befinden. Die Außenversicherung gilt weltweit. Die Entschädigung in der Außenversicherung ist entsprechend der Musterbedingungen VHB 92 vertraglich zu vereinbaren .
Die eigenständige Außenversicherung. Hier werden Sachen versichert welche die sich ausschließlich außerhalb des im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsortes befinden. Diese Form der Außenversicherung wird in der Regel vom Versicherer und vom Versicherungsnehmer gesondert ausgehandelt.
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