Versicherung Versicherungen Übersicht
In einem einzelnen Versicherungsvertrag von den Vertragspartnern besonders vereinbarte und speziell vertraglich festgelegte Regelungen nennt man besondere oder erweiterte Versicherungsbedingungen. Diese besonderen Regelungen gelten vor den Allgemeinen Versicherungsbedingungen , so dass ein Einschluss in den besonderen Versicherungsbedingungen einen Ausschluss in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufhebt und das Risiko somit versichert ist.
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