Versicherung Versicherungen Übersicht
Das Bezugsrecht bestimmt wer im Versicherungsfall die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsleistung erhält. Das kann zum einen für den Fall vereinbart werden dass beim Tod des Versicherten die Versicherungsleistung aus dem Versicherungsvertrag einer hinterbliebenen Person zukommen und nicht in das ansonsten nach den Bestimmungen des Erbrechts zu verteilende Erbe fallen soll. Zum anderen kann ein solches Bezugsrecht auch ausgeübt werden wenn eine Versicherung von Anfang an für eine dritte begünstigte Person abgeschlossen wird.
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