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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002, wurde zum 1. Mai 2002 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gegründet. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) zusammengeführt worden. Die BAFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main.

Die Anschriften lauten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorferstr. 108
53117 Bonn
und

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt

Die BAFin wurde gegründet, weil:

 

Den branchenspezifischen Unterschieden wurde bei der Organisation der BAFin Rechnung getragen: Für die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management sind getrennte Organisationseinheiten gebildet worden. Die angesichts der Entwicklungen auf den Finanzmärkten erforderlichen sektorübergreifenden Tätigkeiten werden von mehreren Querschnittsabteilungen wahrgenommen die von den klassischen Aufsichtseinheiten organisatorisch getrennt sind.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele:

Kernstück der BAFin sind die drei Aufsichtseinheiten, in denen die Aufgaben der ehemaligen Aufsichtsämter aufgegangen sind. Ein Hauptziel der Versicherungsaufsicht ist die Wahrung der Belange der Versicherten. Ein weiteres Hauptziel der Versicherungsaufsicht ist es, sicherzustellen dass die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens jederzeit erfüllbar sind.

Ein bedeutendes Organ der BAFin ist der Verwaltungsrat, der die Leitung der Anstalt überwacht und sie gleichzeitig bei der Erfüllung ihrer fachlichen Aufgaben berät. Außerdem entscheidet er über das Budget der BAFin das die beaufsichtigten Unternehmen vollständig finanzieren. Er setzt sich unter anderem zusammen aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums und anderer Ministerien, Abgeordneten des deutschen Bundestages sowie Vertretern der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und der Versicherungsunternehmen. Der Vorsitz dieses Organs obliegt dem Bundesfinanzministerium. Bei der BAFin gibt es auch einen Fachbeirat der sich aus Vertretern von Finanzunternehmen, Verbraucherschutzvereinigungen und der Wissenschaft zusammensetzt. Dieser Fachbeirat hat die Aufgabe die BAFin zu beraten und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis auszusprechen.

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
Beitragsanpassungsklausel
Beitragskalkulation
Beitragsverrechnung
Besondere_Versicherungsbedingungen
Bestattungsvorsorge-Versicherung
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
Bundesanstalt_fuer_Finanzdienstleistung
Deckungsrueckstellung
Deklaration
Doppelversicherung
Eheaehnliche_Gemeinschaft
Eigentumswechsel
Erstpraemie
Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
Fahrlaessigkeit
Folgepraemie
Gefahrerhoehung
Geschaedigter
Geschaeftsfaehigkeit
Haftungsbeschraenkung_AVB
Haustuergeschaeft
Individualbedingungen
Kapitalversicherung
Kuendigung
Kuendigungsfrist
Kuendigungspflicht
Mahnung_39_VVG
Minderjaehrige
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ombudsmann_PKV
Pauschaldeklaration
Reisegepaeckversicherung
Reiseruecktrittskostenversicherung
Reiseversicherung
Rueckkaufswert
Ruecktritt_des_Versicherers
Schaden-und-Unfallversicherung
Schadenanzeige
Schadenersatz
Schadenregulierung
Schadenreserve
Schadenversicherung
Surfer-Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Treuhaender
Unterversicherung
Vandalismusschaeden
Verletzung_der_Anzeigepflicht
Vermoegenswirksame_Leistungen
Versicherungsantrag
Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsichtsgesetz
Versicherungsbedingungen
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnehmer
Versicherungsschein
Versicherungsteuer
Versicherungsverein_auf_Gegenseitigkeit
Versicherungsvertrag
Versicherungswert
Vorlaeufige_Deckungszusage
Vorsorgeaufwendungen
Widerrufsrecht_8_VVG
Widerspruchsrecht_5_VVG
Widerspruchsrecht_5a_VVG
Zahlungspflicht

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