Versicherung Versicherungen Übersicht
Eine Doppelversicherung liegt vor wenn eine Sache gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherern versichert wurde und die Versicherungssummen in der Schadenversicherung den tatsächlichen Versicherungswert übersteigen. Im Versicherungsfall haften die Versicherer gesamtschuldnerisch. Die Entschädigungssumme darf jedoch die tatsächliche Schadenssumme nicht übersteigen. Bei Doppelversicherungen die in betrügerischer Absicht abgeschlossen wurden ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Bei unbeabsichtigter Doppelversicherung wie bei einer Heirat kann der Versicherungsnehmer, dessen Vertrag am kürzesten besteht, diesen Vertrag porblemlos kündigen.
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