Versicherung Versicherungen Übersicht
Die klassischen Allgemeinen Versicherungsbedingungen stellen bei der Mitversicherung weiterer im Haushalt lebender Personen auf die Ehe als übliche Form der Lebensgemeinschaft ab. Deshalb ist es beispielsweise bei der Privathaftpflichtversicherung meist noch erforderlich, den nicht ehelichen Partnern ausdrücklich als mitversicherte Person in der Police aufzuführen. Zunehmend werden jedoch auch nichteheliche Gemeinschaften explizit aufgenommen. So gelten die Bedingungen gleichförmig für alle eheähnliche Lebensgemeinschaften von nicht verheirateten, heterosexuellen Lebenspartnern oder Lebenspartnerschaften von gleichgeschlechtlichen Partnern.
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