Versicherung Versicherungen Übersicht
Die Erstprämie ist die bei Versicherungsbeginn gegen Aushändigung des Versicherungsscheines fällige Prämie welche den Versicherungsschutz in Kraft setzt, falls nicht von der Versicherungsgesellschaft eine vorläufige Deckungszusage erteilt wurde. Bei verspäteter Zahlung der ersten Prämie ist der Versicherer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Versicherer den Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend, gilt dies als Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag. Die Versicherungsgesellschaft ist in diesem Fall bei Eintritt eines Schadens jedweder Form leistungsfrei.
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