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Fahrlässigkeit

Ein durch Fahrlässigkeit herbeigeführter Schadensfall befreit den Versicherer in den meisten Fällen von der Leistungspflicht. Leistungsfrei wird der Versicherer wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt. Bedingung ist dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt und somit nachweislich eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt.

Ausnahme bildet eine Versicherungssparte, die Haftpflichtversicherung, in dieser ist der Versicherer auch bei Fahrlässigkeit zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Das gilt auch bei mitversicherter grober Fahrlässigkeit. Jedoch führt auch hier ein nachweislicher Vorsatz beim herbeiführen des Schadens zum Verlust des Versicherungsschutzes. Ausnahme bildet hierbei die Warentransportversicherung (auch eine Haftpflichtversicherung ). Dort reicht wiederum schon die einfache Fahrlässigkeit um den Versicherer von der Leistung zu befreien.

 

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
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Beitragskalkulation
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Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
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