Versicherung Versicherungen Übersicht
Als Folgeprämie wird jede Versicherungsprämie oder Versicherungsprämienrate für eine Versicherung bezeichnet die zeitlich nach der Erstprämie oder ersten Prämienrate fällig wird. Wird eine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist unter Angabe der eventuellen Rechtsfolgen bestimmen, die mindestens zwei Wochen und bei der Gebäude-Feuerversicherung mindestens vier Wochen betragen muss. Ist diese Frist erfolglos abgelaufen, so gilt für den Versicherer:
bei der Gebäudeversicherung muss er dem Hypothekengläubiger unverzüglich Mitteilung machen;
bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit;
er ist zur fristlosen Kündigung berechtigt;
Die Wirkungen der Kündigung werden aufgehoben wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Kündigung die Zahlung nachholt. Das gilt aber nur wenn nicht schon der Versicherungsfall eingetreten ist. Trotz Kündigung hat der Versicherer Anspruch auf die Prämie der laufenden Versicherungsperiode.
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