Versicherung Versicherungen Übersicht
Gefahrerhöhungen sind nach Vertragsabschluss eintretende Umstände welche zur erhöhten Gefährdung der versicherten Sache bzw. des Risikos führt. Gafahrerhöhungen können aber auch fehlerhafte Bestandteile von Fahrzeugen oder bestimmte Firmen ( Sprenstoffhersteller) in der Nachbarschaft sein.
Als Gefahrerhöhungen gilt weiterhin:
In der Autoversicherung
Trunkenheitsfahrten; Gebrauch eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs ohne Rücksicht auf den Ursprung des verkehrswidrigen Zustandes und/oder dessen Entstehungsumstände
In der Fahrzeugvollkaskoversicherung
Fahren mit kaputten oder unsicheren Bremsen, abgefahrene Reifen, Trunkenheitsfahrten
In der Verbundenen Hausratversicherung
Unbewohntsein der Wohnung für länger als 60 Tage
In der Unfallversicherung
Änderung des ausgeübten Berufes und damit verbunden ein Wechsel in eine höhere Gefahrengruppe
In der Einbruchdiebstahlversicherung
Beseitigung oder Verminderung von vereinbarten Sicherungen, Aufstellung eines Baugerüstes und oder die Durchführung von Bauarbeiten oder ähnlichem
Der Versicherungsnehmer muss , bei Abschluss des Versicherungsvertrages alle ihm bekannten Umstände die als Möglichkeit der Gefahrerhöhung erheblich sind mitzuteilen. Wichtig sind Risiken welche die Versicherungsgesellschaft veranlassen könnten den Versicherungsantrag nicht oder nur zu verschlechterten Konditionen anzunehmen. Der Versicherungsnehmer muss eine Gefahrerhöhung unverzüglich dem Versicherungsunternehmen mitteilen. Die Gesellschaft kann wenn sie mit der Gefahrerhöhung nicht einverstanden ist den Vertrag fristlos kündigen. Die Versicherungsgesellschaft ist von der Leistungspflicht befreit wenn der Schaden nach der Gefahrerhöhung eintritt.
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