Versicherung Versicherungen Übersicht
Eine Haftungsbeschränkung in Versicherungsbedingungen ist eine Einschränkung der grundsätzlich geltenden Haftung des Schädigers. Das bekannteste Beispiel ist die Haftungsbegrenzung auf Grund fehlender Delikt- und damit Schuldfähigkeit bei Minderjährigen unter 7 Jahren (eingeschränkt bei Minderjährigen ab 7 Jahren und bis unter 18 Jahren) sowie Personen ohne freie Willensbestimmung (Bewusstlose, geistig Behinderte). Kommt es beispielsweise zu einem durch ein sechsjähriges Kind verursachten Schaden und kann den zuständigen Aufsichtspersonen kein Unterlassen ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, entfallen Haftung des Schädigers und Schadenersatzanspruch des Geschädigten. Der Geschädigte guckt dabei leider in die Röhre. Aus diesem Grund wurde z.B. bei einigen Haftpflichtversicherungen die Prüfung auf Unterlassung der Aufsichtspflicht aufgehoben und es werden Schäden durch deliktunfähige Kinder bezahlt, da es sonst schnell mal zu Streitigkeiten in der Nachbarschaft kommen kann.
Kontakt AGB weitere Vergleiche rund um Versicherungen: Klicken Sie einfach auf die nachstehenden Links Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Versicherungsvergleich Rechtsschutzversicherung Rechtschutzversicherung Unfallversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Sterbegeldversicherung