Versicherung Versicherungen Übersicht
Die in der Kapitalversicherung gezahlten Prämien werden nach einem im Versicherungsvertrag festgelegten Zeitraum und in einer ebenfalls vertraglich festgelegten Kapitalsumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Der Kapitalversicherungsantrag hat eine besondere Bedeutung, da über die Willenserklärung des Versicherungsnehmers auf Abschluss einer Versicherung hinaus mit dem Antrag eine Reihe für die Risikoprüfung wichtiger Informationen abgefragt und Einwilligungen erteilt werden. Diese haben besondere Bedeutung für den Versicherungsschutz und erfordern daher große Sorgfalt in der Antragsaufnahme.
Im Antrag erteilt der Antragsteller dem Versicherer in der Ermächtigungsklausel das Recht, bei Ärzten und Krankenhäusern anzufragen bei denen er laut eigenen Angaben in Behandlung war. Die Ärzte werden von der Schweigepflicht entbunden. Damit erhält der Gesellschaftsarzt die Möglichkeit detaillierte Informationen zum Gesundheitszustand. In der Datenschutzklausel erlaubt der Antragsteller die Speicherung der persönlichen Daten des Versicherungsnehmers und der versicherten Person.
Zusammen mit dem Antrag hat der Versicherungsvermittler oder die Gesellschaft dem Antragsteller eine Tarifbeschreibung und die Verbraucherinformation auszuhändigen. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit der Annahme des Antrages durch den Versicherer zu Stande. Die Annahme muss innerhalb der Annahmefrist erfolgen. Auf Abweichungen vom Antrag muss der Versicherer schriftlich hinweisen oder sie im Versicherungsschein deutlich kenntlich machen. Die Versicherungsscheine enthalten den Hinweis, dass der Versicherungsnehmer den gekennzeichneten Abweichungen zugestimmt hat, wenn er nicht innerhalb einer Frist von einem Monat widerspricht.
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