Versicherung Versicherungen Übersicht
Der Bereich der Kündigung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht zusammenfassend geregelt, sondern bei den einzelnen Vertragsformen besonders ausgestaltet. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Kündigungsfrist und der Kündigungsvoraussetzungen. Unterschieden wird auch bei Versicherungsverträgen zwischen "ordentlicher" und "außerordentlicher" Kündigung.
Die ordentliche Kündigung ist eine an bestimmte Fristen und/oder sonstige gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Voraussetzungen gebundene Kündigung. Sie kann sogar für eine bestimmte Zeit vertraglich ganz ausgeschlossen werden, das gilt auch bei der Festlegung der Dauer von Versicherungsverhältnissen. Dies gilt aber nur mit der Einschränkung dass keine Sittenwidrigkeit der Vertragsgestaltung vorliegt und nicht gegen Treu und Glauben verstoßen wird.
Die außerordentliche Kündigung beinhaltet das Recht beider Vertragspartner das Versicherungsverhältnis bei arglistiger Täuschung , Versicherungsmissbrauch oder ähnlichem Vorkommnis fristlos oder mit einer kurzen Frist von vier Wochen nach Abwicklung des Versicherungsfalles zu kündigen.
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