Versicherung Versicherungen Übersicht
Bei Versicherungsverhältnissen die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, beträgt die Kündigungsfrist wenigstens einen Monat, höchstens drei Monate, jeweils zum Ende eines Jahres. Die Vertragsparteien können vereinbaren dass auf das Kündigungsrecht bis zur Dauer von zwei Jahren verzichtet wird. Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragspartner gleich sein.
Bei Versicherungsverhältnissen die für mehr als fünf Jahre eingegangen werden, kann der Vertrag zum Ende des fünften und jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Dies gilt jedoch nicht für Lebensversicherungen und Krankenversicherungen.
Ein besonderes Kündigungsrecht besteht für den Versicherungsnehmer immer dann, wenn sich auf Grund einer Anpassungsklausel die Höhe der Prämie ändert ohne dass sich gleichzeitig der Versicherungsumfang verändert. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers das Versicherungsverhältnis kündigen.
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