Versicherung Versicherungen Übersicht

Kündigungspflicht

Dem Antragsteller entstehen aus einem Versicherungsvertrag bestimmte Obliegenheiten die das Risiko der Versicherungsgesellschaft so niedrig wie möglich halten sollen.

Wird eine dieser Obliegenheiten vom Versicherungsnehmer verletzt und kann die Versicherungsgesellschaft dies beweisen, dann hat sie das Recht den Vertrag zu kündigen und ist im aktuellen Versicherungsfall leistungsfrei. Hierzu genügt schon ein geringes Verschulden des Versicherungsnehmers.

Die Versicherungsgesellschaft hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht Verträge gegen deren Obliegenheiten verstoßen wurde zu kündigen.

Kündigt in einem solchen Fall der Versicherer innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat ist er von der Versicherungsleistung frei. Kündigt er aber nicht fristgerecht muss er in jedem Fall die Versicherungsleistung erbringen.

 

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