Versicherung Versicherungen Übersicht
Eine Obliegenheit ist die Beachtung bestimmter Regeln beim Abschluss eines Versicherungsvertrages seitens des Antragstellers um eventuelle Versicherungsleistungen zu erhalten. Der Antragsteller verpflichtet sich zur
vorvertraglichen Anzeigepflicht
Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung)
Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung)
Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht
Bei nachweislicher Verletzung der Obliegenheitspflichten wird der Versicherer nach § 6 VVG leistungsfrei. Neben diesen gesetzlichen Obliegenheiten nach dem Versicherungsvertragsgesetz gibt es in den Musterbedingungen zur privaten Krankenversicherung weitere vertragliche Obliegenheiten:
Krankenhausbehandlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Beginn anzuzeigen
der Versicherungsnehmer hat jede Auskunft zu erteilen die zur Feststellung der Leistungspflicht und ihres Umfanges notwendig ist
die versicherte Person hat sich auf Verlangen des Versicherers durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen (betrifft Krankentagegeld)
eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich anzuzeigen (betrifft nur Krankentagegeld ), bei verspätetem Zugang wird das Krankentagegeld erst ab dem Zugangstag der Mitteilung berechnet. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen.
Kontakt AGB weitere Vergleiche rund um Versicherungen: Klicken Sie einfach auf die nachstehenden Links Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Versicherungsvergleich Rechtsschutzversicherung Rechtschutzversicherung Unfallversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Sterbegeldversicherung