Versicherung Versicherungen Übersicht
Der erste Ombudsmann für die Versicherungswirtschaft, Prof. Wolfgang Römer, nahm am 01. Oktober 2001 seine Tätigkeit auf. Der ehemalige BGH-Richter wünscht sich Einigkeit zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen.
Ab dem 1. Oktober kann sich jeder Versicherungsnehmer telefonisch, per Brief, E-Mail oder Fax bei einem Konflikt mit seinem Versicherungsunternehmen an den Ombudsmann wenden. Die unabhängige Streitschlichtungsstelle wird vom Verein "Versicherungsombudsmann" getragen, dem über 100 deutsche Versicherungsunternehmen mit einem Marktanteil von fast 90 Prozent angehören.
Professor Römer, der bis zu seiner Pensionierung im Juni 2001 als Richter im Versicherungssenat des BGH höchstrichterliche Entscheidungen gefällt hatte, will in seinem neuen Amt mehr schlichten als richten. Die Aufgabe des Ombudsmanns besteht darin beide Seiten zu würdigen und sich darum zu bemühen dass zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen "Zufriedenheit und im besten Sinne Frieden eintritt."
Der Ombudsmann erläuterte vor Antritt seines neuen Amtes das Schlichtungsverfahren: Grundsätzlich könne sich jeder Kunde bei einem Streit mit seinem Versicherungsunternehmen an den Ombudsmann wenden. Erfahrene Versicherungskaufleute und Juristen würden die Beschwerde aufnehmen und zur Zuständigkeitsprüfung an den Ombudsmann weiterleiten. Der Ombudsmann ermittele sozusagen von Amts wegen wenn sich herausstelle dass zwischen Kunde und Unternehmen keine Einigung über eine zulässige Beschwerde möglich sei. Entschieden würde nur anhand der eingereichten Unterlagen und Stellungnahmen. Der Maßstab des Schlichtungsvorschlages sei "allein Recht und Gesetz", so der ehemalige BGH-Richter der laut Verfahrensordnung auch keine persönlichen Anhörungen oder Zeugenvernehmungen durchführen wird.
Der Ombudsmann entscheidet bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 Euro mit bindender Wirkung für die Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus kann der Schlichter bis zu einem Beschwerdewert von 50.000 Euro Empfehlungen zur Streitschlichtung abgeben, die allerdings für beide Seiten unverbindlich sind. Versicherungsunternehmen können jedoch zu jeder Zeit auch auf dem Kulanzwege einen Streitfall beenden. Bei höchstrichterlich noch unentschiedenen Grundsatzfragen sieht Prof. Römer von einer Ombudsmannentscheidung ab und überlässt sie den ordentlichen Gerichten. Römer sichert den streitenden Parteien zu Entscheidungen und Empfehlungen schriftlich und alle Verfahrensschritte vertraulich zu behandeln.
Versicherungs-Ombudsmann
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Tel.: 0 18 04 / 22 44 24
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