Versicherung Versicherungen Übersicht
Ab dem 1. Oktober 2001 können sich die Verbraucher nun an den Ombudsmann Arno Surminski wenden. Er wird nur in den Fällen tätig in denen weder das Bundesaufsichtsamt angerufen wurde noch ein Rechtsstreit anhängig ist. Die Inanspruchnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Streitwertgrenze.
Arno Surminski ist Schriftsteller und Fachjournalist für Versicherungsfragen und Versicherungswirtschaft. Zuvor war er von 1961 bis 1972 in der Rechtsabteilung eines privaten Krankenversicherungsunternehmens beschäftigt. Durch seine Tätigkeit als freier Journalist ist er vor allem durch kritischen Veröffentlichungen zur Versicherungswirtschaft und insbesondere zur privaten Krankenversicherung in der Branche bekannt. Zum 1. Oktober 2001 hat er seine Tätigkeit als Ombudsmann aufgenommen. Zeitgleich hat Prof. Wolfgang Römer das Amt als Versicherungsombudsmann für die Lebens- und Sachversicherungen übernommen. Neben den Beschwerden und Eingaben zum Versicherungsvertragsrecht können darüber hinaus auch solche zum Gesundheitswesen eingehen.
Ähnlich wie das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat Surminski keine Entscheidungskompetenz. Vielmehr erfüllt er eine Einigungs- und Schlichtungsfunktion, wobei er jedoch unabhängig von Weisungen Dritter bleibt. Daraus resultiert ein großer Unterschied zum Ombudsmann des GDV. Dieser darf nämlich Verbraucherbeschwerden bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR entscheiden und Empfehlungen bis zu einem Streitwert von 50.000 EUR aussprechen. Diese Entscheidungen sind für das betroffene Versicherungsunternehmen rechtsbindend, für die Verbraucher dagegen nicht.
Die privaten Krankenversicherungen wollen solcherlei Entscheidungen lieber selber treffen was auch dazu geführt hat dass sich GDV und PKV nicht auf einen gemeinsamen Ombudsmann einigen konnten.
Kranken-Ombudsmann
Verband der privaten Krankenversicherung, Büro Berlin
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