Versicherung Versicherungen Übersicht

Reisegepäckversicherung

Innerhalb Europas kann die Hausratversicherung helfen wenn der Reisende während einer Reise auf der Straße beraubt wird, sein Hotelzimmer aufgebrochen wird oder sein Auto im Parkhaus geplündert wird. Nach den VHB 84 sind auch Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, bis zu einer Entschädigungsgrenze von 10 % der Versicherungssumme höchstens aber 7.500 EUR innerhalb ganz Europas versichert. Dieser Schutz gilt bis zu 3 Monate. Bei den neuen VHB 92 und VHB 2000 gilt dieser Schutz weltweit und bis zur einer Entschädigungsgrenze von 10 % der Versicherungssumme höchstens aber 10.000 EUR.

Nach den VHB 84 , den VHB 92 und VHB 2000 gibt es allerdings kein Geld mehr wenn Sachen aus dem Auto gestohlen werden. Eine Ausnahme gilt wenn das Auto in einem Parkhaus abgestellt war. Parkhäuser werden nämlich einem Gebäude gleichgestellt. Die Leistung aus der Police ist aber auch in solchen Fällen auf 10 % der Versicherungssumme maximal aber 7.500 EUR (10.000 DM bei den VHB 92 und VHB 2000 ) begrenzt. Unter Umständen müssen auch Hotels, die Fluggesellschaft, die Reederei oder die Bahn haften wenn Reisegepäck verloren geht oder beschädigt wird. In der Reisegepäckversicherung besteht Versicherungsschutz für sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs. Hierzu zählen auch Geschenke und Reiseartikel die auf der Reise erworben werden. Dieses Reisegepäck ist gegen jede nur denkbare Art von Beschädigung oder Abhandenkommen versichert solange es zur Beförderung aufgegeben ist. Geld aus der Police gibt es, wenn der Reisende auf der Reise bestohlen oder beraubt wird, wenn aufgegebenes Gepäck beschädigt wird oder erst gar nicht ankommt. Ebenfalls versichert sind Transportmittelunfälle, Unfälle des Versicherten selbst, Feuer, Blitzschlag, Explosionen, Sturm, Überschwemmung und andere Fälle von höherer Gewalt. Der Versicherungsschutz ist bei dieser Police allerdings ziemlich löchrig. Erstattet wird immer nur der Zeitwert des Reisegepäcks.

Wenn der Reisende sein Gepäck verliert, gibt es höchstens 10 % der Versicherungssumme, höchstens aber 250 EUR. Vorsicht ist bei Sportgeräten angebracht. Surfbretter müssen immer extra versichert werden. Andere Sportgeräte wie Fahrräder, die Tennis-Squash-Badminton oder Reitsportausrüstung sind nur während des Transportes und der Lagerung nicht dagegen bei Gebrauch versichert. Wer sein Gepäck einfach vergisst bekommt keinerlei Entschädigung. Nie versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarte oder Reisedokumente wie die Fahrkarte oder das Flugticket, Kontaktlinsen und Prothesen. Wertgegenstände wie beispielsweise Foto- und Videokameras, Pelze oder Schmuck sind immer nur bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert. Strenge Auflagen gelten auch bei Reisegepäck im Auto. Wenn das Fahrzeug nicht beaufsichtigt wird, gibt es den vollen Ersatz nur wenn der Wagen in einer abgeschlossenen Garage stand oder die Diebe zwischen 6 und 22 Uhr eingebrochen haben oder der Schaden zwischen 22 und 6 Uhr während einer kurzen Pause von nicht länger als 2 Stunden eintrat. Wertsachen sind nur bis zu 50 % der Versicherungssumme versichert. Keine Leistungen gibt es wenn Wertsachen aus einem unbeaufsichtigten Kfz gestohlen werden.

 

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