Versicherung Versicherungen Übersicht
Reiserücktrittskostenversicherungen bieten im Regelfall Versicherungsschutz bis zum Antritt der Reise. In den Versicherungsbedingungen steht dass es sich um einen Abbruch auf Grund einer plötzlichen, nicht vorhersehbaren Erkrankung handeln muss. Problematisch sind demnach Fälle in denen der Rücktritt trotz vorliegender medizinischer Bestätigung erst sehr spät erfolgt. Selbst der Hinweis des behandelnden Arztes auf eine mögliche Besserung bis zum Reisebeginn entschuldigt nicht die Obliegenheitsverletzung welche zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, da ärztliche Prognosen die vertraglichen Obliegenheiten nicht außer Kraft setzen. Bei absehbaren gesundheitlichen Problemen empfiehlt sich als beste Möglichkeit eine möglichst frühe Stornierung der Reise. Unabhängig von diesen Ausführungen sind unbedingt die Abschlussfristen für Reiserücktrittskostenversicherungen zu beachten. So besteht beispielsweise nur Versicherungsschutz, wenn die Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist (bei den meisten Anbietern 14 Tage) nach der Reisebuchung abgeschlossen wurde.
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