Versicherung Versicherungen Übersicht
Zumindest vor spektakulären Reisepleiten sind Pauschalurlauber seit dem 1. Juli 1994 besser geschützt. Seitdem gibt es ein Gesetz zur Absicherung gegen Zahlungsunfähigkeit und Konkurs von Reiseanbietern. Dieses Gesetz verpflichtet jeden Reiseveranstalter eine Versicherung zum Schutz gegen Insolvenz abzuschließen. Abgesichert werden muss sowohl der vorausbezahlte Reisepreis als auch die Kosten die bei einem Konkurs für die Rückreise entstehen können wie etwa ein Rückflugticket. Außer einer zehnprozentigen Anzahlung höchstens jedoch 250 Euro dürfen die Reisebüros Zahlungen von Kunden nur verlangen, wenn sie ihnen einen Garantieschein übergeben der die Sicherung bestätigt. Auf diesem separaten Sicherungsschein ist vermerkt dass der Kunde für den Fall der Zahlungsunfähigkeit und/oder des Konkurses versichert ist. Außerdem wird dem Kunden darauf mitgeteilt wer in diesem Fall haftet und an wen er sich bei einer Reisepleite wenden muss. Gerät der Pauschalurlauber dann an ein Pleiteunternehmen kann er sich mit diesem Sicherungsschein an den Versicherer wenden, welcher seine Forderung dann bezahlen muss.
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