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Rückkaufswert

Als Rückkaufswert wird bei Kapitalversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr derjenige Kapitalbetrag bezeichnet, der bei einer außerordentlichen Kündigung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Voraussetzung ist allerdings dass in den Vertrag drei Jahre lang Beiträge einbezahlt wurden.

Der Rückkaufswert entspricht nicht den eingezahlten Versicherungsprämien, sondern nach Abzug von Stornogebühren, Verwaltungsgebühren sowie zurechnung von Überschussanteilen nur einen Teil der Beiträge. Der Rückkaufswert ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich festgelegt. Voraussetzung zum Rückkauf eines Vertrages ist eine Beitragszahlungsdauer von wenigstens drei Jahren oder einem 1/10 der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages. Für Verträge die zwischen dem 01.01.1987 und dem 31.12.1994 abgeschlossen wurden galt für den Rückkaufswert eine vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgeschriebene Sonderreglung, wonach ein Mindestrückkaufswert auch in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit zu zahlen war, auch wenn noch kein Deckungskapital vorhanden war. Die Rückkaufswerte sind im Anhang zum Versicherungsschein ausgewiesen.

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
Beitragsanpassungsklausel
Beitragskalkulation
Beitragsverrechnung
Besondere_Versicherungsbedingungen
Bestattungsvorsorge-Versicherung
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
Bundesanstalt_fuer_Finanzdienstleistung
Deckungsrueckstellung
Deklaration
Doppelversicherung
Eheaehnliche_Gemeinschaft
Eigentumswechsel
Erstpraemie
Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
Fahrlaessigkeit
Folgepraemie
Gefahrerhoehung
Geschaedigter
Geschaeftsfaehigkeit
Haftungsbeschraenkung_AVB
Haustuergeschaeft
Individualbedingungen
Kapitalversicherung
Kuendigung
Kuendigungsfrist
Kuendigungspflicht
Mahnung_39_VVG
Minderjaehrige
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ombudsmann_PKV
Pauschaldeklaration
Reisegepaeckversicherung
Reiseruecktrittskostenversicherung
Reiseversicherung
Rueckkaufswert
Ruecktritt_des_Versicherers
Schaden-und-Unfallversicherung
Schadenanzeige
Schadenersatz
Schadenregulierung
Schadenreserve
Schadenversicherung
Surfer-Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Treuhaender
Unterversicherung
Vandalismusschaeden
Verletzung_der_Anzeigepflicht
Vermoegenswirksame_Leistungen
Versicherungsantrag
Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsichtsgesetz
Versicherungsbedingungen
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnehmer
Versicherungsschein
Versicherungsteuer
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Versicherungswert
Vorlaeufige_Deckungszusage
Vorsorgeaufwendungen
Widerrufsrecht_8_VVG
Widerspruchsrecht_5_VVG
Widerspruchsrecht_5a_VVG
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