Versicherung Versicherungen Übersicht
Als Rückkaufswert wird bei Kapitalversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr derjenige Kapitalbetrag bezeichnet, der bei einer außerordentlichen Kündigung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Voraussetzung ist allerdings dass in den Vertrag drei Jahre lang Beiträge einbezahlt wurden.
Der Rückkaufswert entspricht nicht den eingezahlten Versicherungsprämien, sondern nach Abzug von Stornogebühren, Verwaltungsgebühren sowie zurechnung von Überschussanteilen nur einen Teil der Beiträge. Der Rückkaufswert ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich festgelegt. Voraussetzung zum Rückkauf eines Vertrages ist eine Beitragszahlungsdauer von wenigstens drei Jahren oder einem 1/10 der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages. Für Verträge die zwischen dem 01.01.1987 und dem 31.12.1994 abgeschlossen wurden galt für den Rückkaufswert eine vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgeschriebene Sonderreglung, wonach ein Mindestrückkaufswert auch in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit zu zahlen war, auch wenn noch kein Deckungskapital vorhanden war. Die Rückkaufswerte sind im Anhang zum Versicherungsschein ausgewiesen.
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