Versicherung Versicherungen Übersicht
Die Versicherungsgesellschaft kann vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie Kenntnis davon hat dass der Antragsteller bei Vertragsabschluss seine Pflicht alles wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, verletzt hat. Das Rücktrittsrecht gilt auch dann wenn der Versicherungsvertrag schon seit mehreren Jahren bestand. Für den Versicherten bedeutet ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag seitens der Versicherungsgesellschaft dass der Vertrag als von Beginn an als nicht bestehend behandelt wird und dass der Versicherer Leistungen aus vorangegangenen Versicherungsfällen zurückfordern kann. Die Beiträge zur Versicherung werden dem Versicherten dagegen nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil zurückerstattet da die Versicherungsgesellschaft in Geldwert messbare Leistungen erbracht hat. Erhält die Versicherungsgesellschaft anlässlich eines aktuellen Versicherungsfalles Kenntnis von einer Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer, kann die Versicherung die Entschädigungsleistung für diesen Versicherungsfall verweigern.
Kann der Versicherungsnehmer definitiv beweisen dass kein Zusammenhang zwischen der Verletzung der Anzeigepflicht und dem aktuellen Versicherungsfall besteht, oder dass der Vertragspartner die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist von einem Monat versäumt hat, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Liegen der Versicherungsgesellschaft Anhaltspunkte vor die zum Rücktritt aus dem Versicherungsvertrag führen könnten, kann die Versicherungsgesellschaft nicht die gesetzliche Kündigungsfrist umgehen. Sie muss sich sofort durch zusätzliche Informationen absichern um innerhalb der Frist zurücktreten zu können.
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