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Rücktritt des Versicherers

Die Versicherungsgesellschaft kann vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie Kenntnis davon hat dass der Antragsteller bei Vertragsabschluss seine Pflicht alles wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, verletzt hat. Das Rücktrittsrecht gilt auch dann wenn der Versicherungsvertrag schon seit mehreren Jahren bestand. Für den Versicherten bedeutet ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag seitens der Versicherungsgesellschaft dass der Vertrag als von Beginn an als nicht bestehend behandelt wird und dass der Versicherer Leistungen aus vorangegangenen Versicherungsfällen zurückfordern kann. Die Beiträge zur Versicherung werden dem Versicherten dagegen nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil zurückerstattet da die Versicherungsgesellschaft in Geldwert messbare Leistungen erbracht hat. Erhält die Versicherungsgesellschaft anlässlich eines aktuellen Versicherungsfalles Kenntnis von einer Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer, kann die Versicherung die Entschädigungsleistung für diesen Versicherungsfall verweigern.

Kann der Versicherungsnehmer definitiv beweisen dass kein Zusammenhang zwischen der Verletzung der Anzeigepflicht und dem aktuellen Versicherungsfall besteht, oder dass der Vertragspartner die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist von einem Monat versäumt hat, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Liegen der Versicherungsgesellschaft Anhaltspunkte vor die zum Rücktritt aus dem Versicherungsvertrag führen könnten, kann die Versicherungsgesellschaft nicht die gesetzliche Kündigungsfrist umgehen. Sie muss sich sofort durch zusätzliche Informationen absichern um innerhalb der Frist zurücktreten zu können.

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
Beitragsanpassungsklausel
Beitragskalkulation
Beitragsverrechnung
Besondere_Versicherungsbedingungen
Bestattungsvorsorge-Versicherung
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
Bundesanstalt_fuer_Finanzdienstleistung
Deckungsrueckstellung
Deklaration
Doppelversicherung
Eheaehnliche_Gemeinschaft
Eigentumswechsel
Erstpraemie
Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
Fahrlaessigkeit
Folgepraemie
Gefahrerhoehung
Geschaedigter
Geschaeftsfaehigkeit
Haftungsbeschraenkung_AVB
Haustuergeschaeft
Individualbedingungen
Kapitalversicherung
Kuendigung
Kuendigungsfrist
Kuendigungspflicht
Mahnung_39_VVG
Minderjaehrige
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ombudsmann_PKV
Pauschaldeklaration
Reisegepaeckversicherung
Reiseruecktrittskostenversicherung
Reiseversicherung
Rueckkaufswert
Ruecktritt_des_Versicherers
Schaden-und-Unfallversicherung
Schadenanzeige
Schadenersatz
Schadenregulierung
Schadenreserve
Schadenversicherung
Surfer-Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Treuhaender
Unterversicherung
Vandalismusschaeden
Verletzung_der_Anzeigepflicht
Vermoegenswirksame_Leistungen
Versicherungsantrag
Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsichtsgesetz
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