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Schadenregulierung

Versicherungsverträge sehen in allen Sparten klar vor was vor und nach einem Schadenfall vom Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen ist. Die Palette reicht dabei von der Schadenmeldung über die Geltendmachung der Ansprüche bis hin zur endgültigen Regulierung. Wer dabei Fehler macht kann dabei leicht die Entschädigung gefährden. Die so genannten Obliegenheiten des Versicherten beginnen schon bei der Schadenmeldung

 

Zur Schadenregulierung

  1. die Versicherungsnehmer sollten den Schaden so gering wie möglich halten. Sie sollten sich nach dem Schaden so verhalten, als wären sie nicht versichert und deshalb nach allen Kräften zur Minderung des Schadens beitragen. Unterlassene Rettungsmaßnahmen befreien den Versicherer möglicherweise zur völligen, sicher aber zur teilweisen Ablehnung der Ersatzansprüche. Weisungen des Versicherers sollten sie sich nur schriftlich oder vor Zeugen geben lassen. Solche Weisungen waren später schon oft nicht mehr beweisbar und der Versicherungsnehmer hatte die Folgen zu tragen.

  2. Bei den einzelnen Policen werden Ihren Kunden für die Schadenminderungspflicht spezielle Pflichten auferlegt. Wenn sie diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen, riskieren sie, den Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen. So müssen die Versicherungsnehmer z. B. nach einem Hauseinbruch bei einem Diebstahl entwendete Sparbücher oder Schecks unverzüglich sperren lassen oder nach einem Leitungswasserschaden ihren übrigen Hausrat so gut es geht vor Nässe schützen. Bei einem Wohnungsbrand müssen sie nicht nur schnellstens die Feuerwehr rufen, sondern auch Wertsachen möglichst in Sicherheit bringen, soweit dies zumutbar ist und sie sich dadurch nicht selbst gefährden.

  3. In der Schadenmeldung sollten sie nur wahre und vollständige Angaben zum Schadenverlauf machen. Unrichtige oder verschwiegene Angaben befreien den Versicherer u. U. von seiner Leistungspflicht.

  4. Zum Nachweis der Schadenhöhe müssen die Versicherungsnehmer dem Versicherer meist Kaufbelege, Kostenvoranschläge für Reparaturen oder Preisangebote vorlegen. Ohne diese Unterlagen zahlt selbst die willigste Versicherung nicht. Diese Unterlagen sollten die Versicherungsnehmer sicher und möglichst außer Haus aufbewahren, damit sie nach einem Schaden ihre Verluste beweisen können.

  5. Notfalls sollten die Versicherungsnehmer die Schadenstelle selbst fotografieren und Zeugen benennen. Beschädigte Sachen (etwa nach einem Feuer oder Leitungswasserschaden) sollten sie als Beweisstück solange aufbewahren, bis der Schaden endgültig bezahlt ist. Ehe sie Reparaturen vornehmen lassen oder Ersatzkäufe tätigen, sollten sie mit ihrem Versicherer erst einmal Rücksprache halten.

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