Versicherung Versicherungen Übersicht
Eine im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung wesentlich billigere Teilkaskoversicherung in der Autoversicherung kommt generell nur für Schäden durch Diebstahl oder Raub, Brand und Explosion, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel oder Überschwemmung, Wildschäden, Glasbruch und Kurzschluss auf. Als Diebstahl gilt dabei auch die Entwendung von Fahrzeugteilen, die mit dem Auto fest verbunden sind, also zum Beispiel gestohlene Radkappen, entwendete Scheibenwischer, Antennen oder Reifen. Werden Fensterscheiben eingeschlagen, geht das ebenfalls zu Lasten der Teilkaskoversicherung, die für Glasbruchschäden ohnehin haftet. Werden jedoch besispielsweise die Sitze beim Einbruch mutwillig zerstört, ist das nicht mitversichert, denn solche Schäden sind wiederum Vandalismusschäden und nur in der Vollkasko enthalten
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