Versicherung Versicherungen Übersicht

Treuhänder

Zum größten Teil ist das Vermögen von Versicherungsunternehmen besonders angelegt. Auf Dauer wird dadurch die Erfüllbarkeit der bestehenden Lebensversicherungsverträge sichergestellt. Der Deckungsstock, eine bilanzierte Rückstellung für zu erwartende Leistungen wird von einem Treuhänder überwacht. Er ist unter Mitwirkung des Bundesaufsichtsamtes vom Aufsichtsrat des Lebensversicherungsunternehmens zu bestellen.

Die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen unbedingt erforderlich. Nach neuem Versicherungsrecht kann die Aufsichtsbehörde nur noch nachträglich einschreiten.

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
Beitragsanpassungsklausel
Beitragskalkulation
Beitragsverrechnung
Besondere_Versicherungsbedingungen
Bestattungsvorsorge-Versicherung
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
Bundesanstalt_fuer_Finanzdienstleistung
Deckungsrueckstellung
Deklaration
Doppelversicherung
Eheaehnliche_Gemeinschaft
Eigentumswechsel
Erstpraemie
Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
Fahrlaessigkeit
Folgepraemie
Gefahrerhoehung
Geschaedigter
Geschaeftsfaehigkeit
Haftungsbeschraenkung_AVB
Haustuergeschaeft
Individualbedingungen
Kapitalversicherung
Kuendigung
Kuendigungsfrist
Kuendigungspflicht
Mahnung_39_VVG
Minderjaehrige
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ombudsmann_PKV
Pauschaldeklaration
Reisegepaeckversicherung
Reiseruecktrittskostenversicherung
Reiseversicherung
Rueckkaufswert
Ruecktritt_des_Versicherers
Schaden-und-Unfallversicherung
Schadenanzeige
Schadenersatz
Schadenregulierung
Schadenreserve
Schadenversicherung
Surfer-Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Treuhaender
Unterversicherung
Vandalismusschaeden
Verletzung_der_Anzeigepflicht
Vermoegenswirksame_Leistungen
Versicherungsantrag
Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsichtsgesetz
Versicherungsbedingungen
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnehmer
Versicherungsschein
Versicherungsteuer
Versicherungsverein_auf_Gegenseitigkeit
Versicherungsvertrag
Versicherungswert
Vorlaeufige_Deckungszusage
Vorsorgeaufwendungen
Widerrufsrecht_8_VVG
Widerspruchsrecht_5_VVG
Widerspruchsrecht_5a_VVG
Zahlungspflicht

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