Versicherung Versicherungen Übersicht
Zum größten Teil ist das Vermögen von Versicherungsunternehmen besonders angelegt. Auf Dauer wird dadurch die Erfüllbarkeit der bestehenden Lebensversicherungsverträge sichergestellt. Der Deckungsstock, eine bilanzierte Rückstellung für zu erwartende Leistungen wird von einem Treuhänder überwacht. Er ist unter Mitwirkung des Bundesaufsichtsamtes vom Aufsichtsrat des Lebensversicherungsunternehmens zu bestellen.
Die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen unbedingt erforderlich. Nach neuem Versicherungsrecht kann die Aufsichtsbehörde nur noch nachträglich einschreiten.
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