Versicherung Versicherungen Übersicht
Werden im Büro neue Möbel und Computer gekauft, wertsteigernde Anbauten bei Gebäuden vorgenommen oder durch den Kauf einer neuen Einbauküche der Hausrat in seinem Gesamtwert erheblich gesteigert dann steigt auch der Anspruch des Versicherungsnehmers im Schadensfall. Er muss aber zuvor dem Versicherer diese Wertsteigerung anzeigen um sich einen dem Versicherungswert angemessenen Entschädigungsanspruch zu erwerben. Unterlässt der Versicherungsnehmer diese Mitteilung verstößt er nicht nur gegen seine Obliegenheitspflichten, sondern er hat im Versicherungsfall nur Entschädigungsanspruch auf einen entsprechend niedrigeren Teil des Schadens. In diesem Fall wird von Unterversicherung gesprochen.
Die Prämie orientiert sich an der Versicherungssumme die bei Abschluss des Vertrages mit dem Versicherungswert der versicherten Objekte übereinstimmt. Wird die Versicherungssumme aber nicht den entsprechenden Wertsteigerungen angepasst so entsteht mit der Zeit Unterversicherung da die Versicherungsprämie zu niedrig ist.
Ein Gebäude hat bei Abschluss des Versicherungsvertrages einen Wert von 400.000 EUR. Dieser Wert entspricht der Versicherungssumme. Durch den Einbau eines neuen Heizungssystems und einige wertsteigernde Renovierungen steigt der Wert des Gebäudes auf 600.000 EUR. Dem Versicherungsunternehmen hat der Versicherungsnehmer jedoch keine Mitteilung über die Wertsteigerung gemacht. Der Versicherungsfall tritt ein, und es entsteht ein Gebäudeschaden von insgesamt 200.000 EUR.
Von der Versicherungsgesellschaft erhält der Versicherungsnehmer nun folgende Entschädigungsleistung:
| Versicherungssumme | x Schaden | : Versicherungswert | = Entschädigung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 400.000 | x 200.000 | : 600.000 | = 133.000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Versicherungsnehmer erhält anstatt der vollen Entschädigungsleistung von 200.000 EUR nur 2/3 davon, also 133.000 EUR . Hätte er die Wertsteigerung dem Versicherer rechtzeitig mitgeteilt wäre die Berechnung der Unterversicherung entfallen und der volle Schaden wäre ersetzt worden.
Um unbeabsichtigte Unterversicherung zu vermeiden sollte der Versicherungsnehmer bei der Gebäudeversicherung die "gleitenden Neuwertklauseln" vereinbaren und in der Hausratversicherung den "Unterversicherungsverzicht" auswähelen. Die Versicherungsgesellschaft garantiert dem Versicherungsnehmer damit dass die Versicherungsprämie automatisch der marktbedingten Preissteigerung angepasst wird und keine Unterversicherung entsteht.
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