Versicherung Versicherungen Übersicht
Vandalismus ist das mutwillige Zerstören von fremdem Eigentum. Zu solchen mutwilligen Sachbeschädigungen aus purer Zerstörungswut gehören zum Beispiel eingeschlagene Autoscheiben, herausgerissene Autoradios, Kratzschäden am Lack, umgeknickte Autoantennen und Scheibenwischer oder zerstochene Autoreifen. Häufig genug zerstören auch Einbrecher bei einem Einbruch mutwillig Hausrat und Möbel auf der Suche nach wertvollen Gegenständen oder aus Zerstörungswut bzw. Neid oder blindem Hass.
Für mut- und böswillige Handlungen aus reiner Zerstörungswut, also zum Beispiel die umgeknickte Autoantenne, den zerstochenen Autoreifen oder Lackschäden, kommt die Vollkaskoversicherung auf. Sie ersetzt jeden Schaden am eigenen Fahrzeug unabhängig von der Ursache ( ausser der Grund sind Beispielsweise defekte Bremsen). Dazu gehören auch so genannte vorsätzliche Handlungen und böswillige Beschädigungen durch Dritte.
Bei Wohnungseinbrüchen richtet Vandalismus häufig mehr Schaden an als durch den Verlust der gestohlenen Sachen ensteht, denn viele Einbrecher reißen nicht nur die Schränke auf und wühlen alles durch sondern zerstören auch vieles aus Wut wenn sie nicht das finden was sie erwartet haben. Da die Abgrenzung zwischen einem Vandalismus- und einem Einbruchdiebstahlschaden häufig nicht einfach ist haben die Versicherer erstmals mit den Versicherungsbedingungen VHB 84 Vandalismusschäden mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Wer also eine Police nach den VHB 84 , den VHB 92 oder VHB 2000 hat, ist gegen Schäden durch Vandalismus versichert. Bei der Hausratversicherung fallen Vandalismusschäden nach einem Einbruch unter den Versicherungsschutz, vorausgesetzt es liegt nachweislich ein Einbruch vor. Das gilt in der Hausratversicherung auch wenn die Täter mit dem richtigen Schlüssel, den sie durch Raub oder durch Diebstahl (welcher nicht durch die Fahrlässigkeit des VN ermöglicht wurde) an sich gebracht haben in die Wohnung eingedrungen sind. Bezahlt werden nicht nur die gestohlenen, sondern auch die zerstörten Sachen. Selbst ein Einbruch mit dem Ziel ausschließlich zu zerstören, gilt nach diesen Bedingungen als Vandalismusschaden.
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Der Versicherer zahlt eine Entschädigung für versicherte Sachen, die durch EWinbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Raub auf dem Transportweg oder Vandalismus nach einem Einbruch oder durch den Versuch einer solchen Tat abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Die Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Raub auf den Transportwegen und Vandalismus sind aber nur versichert wenn dies explizit mit dem Versicerer vereinbart ist. Vandalismus nach Einbruch kann dabei nur in Verbindung mit Einbruchdiebstahl versichert werden. Vandalismusschäden sind nach den AERB nur auf Grund besonderer Vereinbarungen durch die Klausel 412 gedeckt. Bei derartigen Schäden musste also bisher nach Auslegung der Bedingungen bei der Einbruch- und Raubversicherung auch ein Einbruchdiebstahlschaden vorliegen.
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