Versicherung Versicherungen Übersicht

Verletzung der Anzeigepflicht

Die Beweislast trägt jene Partei welche durch eine Behauptung Ansprüche oder eine Vertragsverletzung von der Gegenpartei geltend machen will. Allerdings kann die Beweislast in einzelnen Fällen durch eine gesetzliche Vorschrift so bestimmt sein dass die Gegenpartei beweisen muss, dass die Behauptung nicht stimmt.

Dies gilt beispielsweise bei einem Fahrzeugdiebstahl in der Fahrzeugversicherung. Oft ist es dem Versicherungsnehmer nicht möglich die Tatsache zu beweisen dass sein Fahrzeug tatsächlich entwendet wurde wenn der Diebstahl nicht aufgeklärt wird. In diesem Fall reicht es aus wenn der Versicherungsnehmer die Umstände erklärt und den Diebstahl mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darstellt. Hält der Versicherer die Aussage für nicht zutreffend muss die Versicherungsgesellschaft beweisen dass kein Diebstahl vorliegt. Allgemeine Geschäftsbedingungen können eine Beweislast nicht umkehren. Für Vertragsverletzungen im Versicherungsgewerbe ist die Versicherungsgesellschaft für die behauptete Vertragsverletzung des Versicherungsnehmers beweispflichtig.

Kann beispielsweise die Versicherungsgesellschaft anhand des Versicherungsantrags belegen dass bestimmte Sachverhalte nicht genannt sind, welche für die Antragsannahme entscheidend sind, so spricht diese behauptete Tatsache zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft und sie ist gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Versicherungsleistung befreit.

Hat der Versicherungsvertreter den Vertrag ausgefüllt und der Antragsteller kann durch Zeugen beweisen dass er den Vertreter vollständig unterrichtet hat, dann kann die Versicherungsgesellschaft keine Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers geltend machen. In diesem Fall ist die Aussage des Vertreters ausschlaggebend. Denn nur mit seiner Aussage die unter Umständen unter Eid erfolgt kann der Versicherer dem Antragsteller eine Pflichtverletzung beweisen.

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
Beitragsanpassungsklausel
Beitragskalkulation
Beitragsverrechnung
Besondere_Versicherungsbedingungen
Bestattungsvorsorge-Versicherung
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
Bundesanstalt_fuer_Finanzdienstleistung
Deckungsrueckstellung
Deklaration
Doppelversicherung
Eheaehnliche_Gemeinschaft
Eigentumswechsel
Erstpraemie
Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
Fahrlaessigkeit
Folgepraemie
Gefahrerhoehung
Geschaedigter
Geschaeftsfaehigkeit
Haftungsbeschraenkung_AVB
Haustuergeschaeft
Individualbedingungen
Kapitalversicherung
Kuendigung
Kuendigungsfrist
Kuendigungspflicht
Mahnung_39_VVG
Minderjaehrige
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ombudsmann_PKV
Pauschaldeklaration
Reisegepaeckversicherung
Reiseruecktrittskostenversicherung
Reiseversicherung
Rueckkaufswert
Ruecktritt_des_Versicherers
Schaden-und-Unfallversicherung
Schadenanzeige
Schadenersatz
Schadenregulierung
Schadenreserve
Schadenversicherung
Surfer-Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Treuhaender
Unterversicherung
Vandalismusschaeden
Verletzung_der_Anzeigepflicht
Vermoegenswirksame_Leistungen
Versicherungsantrag
Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsichtsgesetz
Versicherungsbedingungen
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnehmer
Versicherungsschein
Versicherungsteuer
Versicherungsverein_auf_Gegenseitigkeit
Versicherungsvertrag
Versicherungswert
Vorlaeufige_Deckungszusage
Vorsorgeaufwendungen
Widerrufsrecht_8_VVG
Widerspruchsrecht_5_VVG
Widerspruchsrecht_5a_VVG
Zahlungspflicht

Kontakt AGB weitere Vergleiche rund um Versicherungen: Klicken Sie einfach auf die nachstehenden Links Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Versicherungsvergleich Rechtsschutzversicherung Rechtschutzversicherung Unfallversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Sterbegeldversicherung