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Vermögenswirksame Leistungen

Nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz können vom Arbeitsentgelt bis zu 480 EUR jährlich sparzulagenbegünstigt angelegt werden. Für den Vermögensaufbau kommen Bausparverträge oder Beteiligungen in Frage. Für Anlageformen wie Spar- und Lebensversicherungsverträge gibt es keine Sparzulage. Die Laufzeit des Lebensversicherungsvertrages als vermögenswirksame Leistung ist auf 35 Jahre oder auf ein Höchstalter von 65 Jahren beschränkt. Durch das Dritte Vermögensbeteiligungsgesetz sind zum 01.01.1999 die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage erhöht worden. Ein Anspruch auf die Sparzulage besteht seitdem wenn das zu versteuernde Einkommen eines allein stehenden Arbeitnehmers 17.900 EUR beträgt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten darf das jährlich zu versteuernde Einkommen 35.800 EUR jährlich betragen.

Neu seit dem 01.01.1999 ist dass die Vermögensbildung eines Arbeitnehmers zusätzlich zur Förderung nach der 480 EUR durch eine Beteiligung am Produktivkapital erfolgen kann. Bisher gibt es 10 % Sparzulage für Anlagen bis zu 480 EUR jährlich. Diese Grenze gilt gemeinsam für Bausparen und Beteiligungen. Künftig werden zwei Förderungen angeboten die nebeneinander nutzbar sind:

Damit werden statt bisher 480 EUR bis zu 888 EUR gefördert. Ein Arbeitnehmer der beide Förderungen voll nutzt und unter den Einkommensgrenzen liegt bekommt 130 EUR Sparzulage statt 48 EUR. In den neuen Bundesländern besteht eine höhere Beteiligungsförderung. Die Sparzulage für Beteiligungen beträgt dort 25 % von höchstens 408 EUR. Die Sonderregelung der Förderung Ost ist bis zum Jahre 2004 befristet.

Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und beitragsfrei. Zahlt der Arbeitgeber jedoch zusätzlich zum Arbeitsentgelt vermögenswirksame Leistungen, sind diese Zuwendungen steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
Beitragsanpassungsklausel
Beitragskalkulation
Beitragsverrechnung
Besondere_Versicherungsbedingungen
Bestattungsvorsorge-Versicherung
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
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Deckungsrueckstellung
Deklaration
Doppelversicherung
Eheaehnliche_Gemeinschaft
Eigentumswechsel
Erstpraemie
Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
Fahrlaessigkeit
Folgepraemie
Gefahrerhoehung
Geschaedigter
Geschaeftsfaehigkeit
Haftungsbeschraenkung_AVB
Haustuergeschaeft
Individualbedingungen
Kapitalversicherung
Kuendigung
Kuendigungsfrist
Kuendigungspflicht
Mahnung_39_VVG
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Obliegenheiten
Ombudsmann
Ombudsmann_PKV
Pauschaldeklaration
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Reiseversicherung
Rueckkaufswert
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Schaden-und-Unfallversicherung
Schadenanzeige
Schadenersatz
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Schadenreserve
Schadenversicherung
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Teilkaskoversicherung
Treuhaender
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