Der Antrag auf eine Versicherung wird vom Versicherungsnehmer auf einem speziellen Vordruck gestellt in dem Fragen zum zu versichernden Risiko gestellt werden. Eine richtige und vollständige Beantwortung der Fragen gehört zu den Pflichten (Obliegenheiten) des Antragstellers.
Mit dem Antrag selbst kommt noch kein Versicherungsvertrag zu Stande. Es besteht auch noch kein Versicherungsschutz. Dieser entsteht erst durch die Zahlung der Erstprämie oder durch eine vorläufige Deckungszusage seitens des Versicherers oder Versicherungsmaklers.
Beim Ausfüllen eines Versicherungsantrages ist darauf zu achten dass der Antragsteller für alle im Antrag gemachten Angaben selbst verantwortlich ist, auch wenn er den Antrag ausfüllen lässt, die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein weil falsche und/oder unvollständige Angaben seitens des Antragstellers im Versicherungsfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Mündliche Zusagen und Verabredungen seitens des Vertreters auf die Versicherungsleistung, zum Beispiel die Gewinnprognosen, sind rechtlich unwirksam und haben für die Versicherungsgesellschaft keinerlei rechtliche Bedeutung.
Im Leistungsfall kann es besonders im Bereich der Personenversicherung zu erheblichen Streitigkeiten zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer kommen wenn sich herausstellt dass Vorschäden und/oder Krankheiten bzw. Unfälle oder andere wichtige Dinge im Antrag nicht vollständig aufgeführt wurden.
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