Versicherung Versicherungen Übersicht
Versicherungsunternehmen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) kontrolliert. Ein Hauptziel der Versicherungsaufsicht ist die Wahrung der Belange der Versicherten. Ein weiteres Hauptziel der Versicherungsaufsicht ist es sicherzustellen dass die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens jederzeit erfüllbar sind.
Versicherungsunternehmen dürfen das Versicherungsgeschäft nur betreiben wenn sie über eine dementsprechende Erlaubnis verfügen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Der Erteilung der aufsichtsbehördlichen Erlaubnis geht eine umfassende Prüfung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht voraus. Der BAFin muss ein Geschäftsplan vorgelegt und die Eigenmittel nachgewiesen werden. Die Geschäftsleiter müssen den Nachweis der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung erbringen. Die BAFin überwacht ob von den Versicherungsunternehmen in ausreichendem Umfang Rückstellungen gebildet werden und ob die Versicherungsunternehmen über genügend Geldmittel frei verfügen können um gegen unerwartete Verluste gewappnet zu sein. Außerdem überprüfen die Mitarbeiter der BAFin ob die Jahresabschlüsse nach einheitlichen Grundsätzen richtig aufgestellt werden und diese die finanzielle Lage der Versicherungsunternehmen zutreffend wiedergeben. Auf der Grundlage des Versicherungs-Aufsichts-Gesetzes (VAG) verfügt die BAFin über verschiedene Mittel um zur Vermeidung oder Beseitigung von Missständen oder Gefahren gegenüber Versicherungsunternehmen eingreifen zu können, was bis zum Widerruf der Erlaubnis führen kann.
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