Versicherung Versicherungen Übersicht
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Dazu gehören Ergänzungs- und Ausführungsverordnungen (VO). Anfang September 2000 ist durch das Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Versicherungsaufsicht beschlossen worden. Anlass für die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind Vorgaben der europäischen Union im Rahmen der Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Im Wesentlichen wird durch die Gesetzänderung die Finanzaufsicht ausgedehnt. Bei der Überprüfung der finanziellen Situation eines Unternehmens soll wie bei der Bankenaufsicht verfahren werden. Es soll in Zukunft nicht nur das einzelne Unternehmen in Bezug auf eine ausreichende Kapitalausstattung überprüft werden sondern die Finanzaufsicht soll sich vielmehr bei einem Versicherungsunternehmen welches einem Konzern angehört auf den gesamten Konzern erstrecken. Nach dem Änderungsvorhaben sind von einer solchen Prüfung auch Unternehmen betroffen die an einer anderen Gesellschaft mit mindestens 20 % beteiligt sind.
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