Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind keine gesetzlichen Vorschriften sondern Regelungen die ohne Rücksicht auf individuell gestaltete Versicherungsbedingungen von den Versicherungsgesellschaften den Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt werden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen regeln den Beginn des Versicherungsschutzes, den Umfang der Versicherung, den Eintritt des Versicherungsfalles , wie das Versicherungsunternehmen Ersatz leistet und wann Gründe vorliegen diesen Ersatz verwehren wie etwa bei einem Verschulden des Versicherungsnehmers.
Durch die Bezugnahme der am Versicherungsvertrag beteiligten Vertragsparteien auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden diese Vertragsbestandteil. Sofern es sich bei dem Antragsteller nicht um einen Kaufmann handelt müssen ihm die Versicherungsbedingungen oder deren Inhalt in einer Verbraucherinformation mitgeteilt werden.
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