Die privaten Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich an die Rechtsformen Aktiengesellschaft (AG) und den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) gebunden. Versicherungsunternehmen können für alle Versicherungsarten und Versicherungszweige betrieben werden. Das Versicherungsunternehmen hat sich gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet gegen die Versicherungsprämie bei Eintritt eines Versicherungsfalles sein finanzielles Risiko zu abzusichern. Das Unternehmen erbringt dem Versicherungsnehmer dann eine vermögenswerte Leistung die in Form von Kapital oder Naturalien(so etwa bei der Glasversicherung).
Die Versicherungsunternehmen unterliegen der Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Um ein Versicherungsunternehmen zu betreiben bedarf es der Genehmigung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde.
Vorschriften über die Geschäftsführung der Versicherungsunternehmen finden sich in den §§ 55 - 79a VAG . Dort werden beispielsweise Regelungen über die Vorschriften über die Buchführung, die Rechnungslegung, die Deckungsrückstellung , den Deckungsstock u.ä. getroffen.
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