Versicherungsnehmer ist derjenige welcher den Versicherungsvertrag beantragt hat. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Er hat gegenüber dem Versicherer das Recht der Vertragsgestaltung und hat er das Recht den Vertrag zu kündigen oder in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln zu lassen. Er kann Bezugsberechtigte bestimmen und/oder ändern, mitversicherte Personen ein- und ausschliessen, den Versicherungsvertrag verpfänden oder die Rechte und Ansprüche daraus abzutreten.
Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch liegt eine so genannte Fremdversicherung vor.
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