Versicherung Versicherungen Übersicht
Die Versicherungen sind verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine Urkunde über den Versicherungsvertrag auszuhändigen. Dieser Versicherungsschein ist der Nachweis dass ein Versicherungsverhältnis besteht und der Inhalt des Vertrages als gebilligt gilt.
Erst nachdem die Versicherungsurkunde dem Versicherungsnehmer zugestellt wurde gilt der Vertrag als geschlossen. Das bedeutet dass zwischen dem Vertragsabschluss und der Zustellung des Vertrages kein Versicherungsschutz besteht. Diesem Rechtszustand begegnen die Versicherungsgesellschaften indem sie dem Versicherungsnehmer eine vorläufige Deckungszusage erteilen.Der Versicherungsnehmer hat das Recht Abschriften der Erklärungen zu fordern, die er gegenüber der Versicherungsgesellschaft in Bezug auf den Vertrag abgegeben hat. Die Unternehmen sind darüber hinaus verpflichtet dem Versicherungsnehmer Antragsdurchschriften und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen auszuhändigen, damit der Versicherungsnehmer sich über Art und Umfang der Versicherung sowie über seine Pflichten informieren kann.
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