Versicherung Versicherungen Übersicht

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein privates Versicherungsunternehmen auf der Basis eines rechtsfähigen Vereins dessen Mitglieder die Versicherungsnehmer sind. Die Vereinsmitglieder tragen das Geschäftsrisiko und müssen im Falle von Verlusten durch Mitgliedsbeiträge, Umlagen oder Nachschüsse die Risiken gegenüber dem Verein decken. Erwirtschaftet der Verein dagegen Überschüsse haben die Mitglieder Anspruch auf den Anteil des Jahresüberschusses und des möglichen Liquiditätsüberschusses. Sie sind an der Verwaltung des Vereines beteiligt. Auch Nichtmitglieder können bei großen Vereinen unter Umständen versichert werden.

Rechtsfähigkeit erlangt der Verein dadurch, dass ihm die Versicherungsaufsicht erlaubt als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) eine Unternehmung zu betreiben. Der Verein erlangt dann den Status eines Kaufmannes im Sinne des Handelsgesetzbuches. Die Organe des Vereins sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die oberste Versammlung, die aus Mitgliedern oder Mitgliedervertretern besteht.

Für die kleineren Versicherungsvereine die nur einem bestimmten Personenkreis oder bestimmte Risiken versichern und/oder örtlich begrenzt sind, gelten vereinfachte gesetzliche Bestimmungen. Diese Vereine sind im Unterschied zu den vorher genannten Versicherungsvereinen keine Kaufleute im Sinne des HGB und sie können auch keine Nichtmitglieder versichern.

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
Beitragsanpassungsklausel
Beitragskalkulation
Beitragsverrechnung
Besondere_Versicherungsbedingungen
Bestattungsvorsorge-Versicherung
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
Bundesanstalt_fuer_Finanzdienstleistung
Deckungsrueckstellung
Deklaration
Doppelversicherung
Eheaehnliche_Gemeinschaft
Eigentumswechsel
Erstpraemie
Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
Fahrlaessigkeit
Folgepraemie
Gefahrerhoehung
Geschaedigter
Geschaeftsfaehigkeit
Haftungsbeschraenkung_AVB
Haustuergeschaeft
Individualbedingungen
Kapitalversicherung
Kuendigung
Kuendigungsfrist
Kuendigungspflicht
Mahnung_39_VVG
Minderjaehrige
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ombudsmann_PKV
Pauschaldeklaration
Reisegepaeckversicherung
Reiseruecktrittskostenversicherung
Reiseversicherung
Rueckkaufswert
Ruecktritt_des_Versicherers
Schaden-und-Unfallversicherung
Schadenanzeige
Schadenersatz
Schadenregulierung
Schadenreserve
Schadenversicherung
Surfer-Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Treuhaender
Unterversicherung
Vandalismusschaeden
Verletzung_der_Anzeigepflicht
Vermoegenswirksame_Leistungen
Versicherungsantrag
Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsichtsgesetz
Versicherungsbedingungen
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnehmer
Versicherungsschein
Versicherungsteuer
Versicherungsverein_auf_Gegenseitigkeit
Versicherungsvertrag
Versicherungswert
Vorlaeufige_Deckungszusage
Vorsorgeaufwendungen
Widerrufsrecht_8_VVG
Widerspruchsrecht_5_VVG
Widerspruchsrecht_5a_VVG
Zahlungspflicht

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