Versicherung Versicherungen Übersicht
Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstbetrag bis zu dem der Versicherer einzustehen hat. Die Versicherungssumme darf den Wert der versicherten Sachen nicht übersteigen. Ist die Versicherungssumme erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert kann jeder Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und damit verbunden der Versicherungsprämie verlangen. Ist die Überversicherung vom Versicherungsnehmer in der Absicht geschlossen worden sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist der Versicherungsvertrag hinfällig. Der Versicherungsgesellschaft stehen aber bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Deliktes die Versicherungsprämien zu.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles so haftet der Versicherer grundsätzlich nur in einem entsprechenden Verhältnis.
Dieses errechtnet sich folgendermaßen:
![]()
Kontakt AGB weitere Vergleiche rund um Versicherungen: Klicken Sie einfach auf die nachstehenden Links Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Versicherungsvergleich Rechtsschutzversicherung Rechtschutzversicherung Unfallversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Sterbegeldversicherung