Versicherung Versicherungen Übersicht
Da vom Moment eines Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt der Zusendung des Versicherungsscheins und der Zahlung der Erstprämie für den Versicherungsnehmer keine Deckung besteht, wird dieser Zeitraum von den Versicherungsgesellschaften durch eine vorläufige Deckungszusage überbrückt. Die vorläufige Deckungszusage ist ein eigenständiges Rechtsverhältnis das mit dem späteren Versicherungsvertrag nichts zu tun hat. Der Versicherungsantrag kann durchaus von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden. Die vorläufige Deckung endet mit der Zahlung der Erstprämie und der Zusendung des Versicherungsscheins. Sie richtet sich nach dem beantragten Versicherungsumfang. Die Prämie wird bei diesem Vertragsverhältnis zumeist gestundet. So gilt bei der Autoversicherung die Doppelkarte (Deckungskarte) als vorläufige Deckungszusage.
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