Versicherung Versicherungen Übersicht
Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die für den Vertrag maßgeblichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Tarife und Tarifbeschreibung sowie die Verbraucherinformationen auszuhändigen.
Hat der Versicherungsnehmer bei Antragstellung die oben genannten Informationen erhalten (Antragsmodell), kann er seinen Antrag grundsätzlich noch widerrufen. Die Ausübung des Widerrufsrechts ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
es handelt sich um eine Nichtlebensversicherung (z. B. Hausrat-, Wohngebäude-, Diebstahlversicherung)
es handelt sich um einen langfristigen Vertrag mit einer Versicherungsdauer von mehr als 1 Jahr (vorläufige Deckung wird nicht gewährt)
es handelt sich nicht um eine Versicherung für eine ausgeübte gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit
Das Widerrufsrecht muss binnen einer Frist von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht seitens des Versicherers ausgeübt werden. Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung beträgt die Frist einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie.
Eine ordnungsgemäße Belehrung liegt beispielsweise vor wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer auf sein Widerrufsrecht schriftlich auf dem Antragsformular hingewiesen hat. Darüber hinaus muss der Versicherungsnehmer die Belehrung auch durch seine Unterschrift bestätigen .
Ein Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 VVG steht dem Versicherungsnehmer nicht zu wenn ihm die oben genannten und für den Vertragsabschluss erforderlichen Verbraucherinformationen erst mit Übersendung des Versicherungsscheins überlassen werden. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 6 VVG . In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG . Handelt es sich um eine Lebensversicherung, bei deren Abschluss ebenfalls kein Widerrufsrecht vorgesehen ist, kann der Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten.
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