Versicherung Versicherungen Übersicht

Widerspruchsrecht § 5 VVG

Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen bei Antragstellung ab gelten die Abweichungen erst dann als genehmigt wenn der Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich widerspricht. Das Widerspruchsrecht muss binnen einer Frist von einem Monat ab Erhalt des Versicherungsscheins ausgeübt werden. Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte muss dies in schriftlicher Form tun. Wird das Widerspruchsrecht rechtzeitig wahrgenommen kommt der Versicherungsvertrag nicht zu Stand. Verpasst der Versicherungsnehmer rechtzeitig zu widersprechen, oder macht er von seinem Widerspruchsrecht aus anderen Gründen keinen Gebrauch kommt der Versicherungsvertrag zu Stande. Die Vertragsgrundlage ergibt sich in diesem Fall aus dem Versicherungsschein.

Der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5 VVG bedarf es seitens des Versicherungsnehmers nicht, wenn er vom Versicherer nicht ausdrücklich auf Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag aufmerksam gemacht worden ist und/ode nicht schriftlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen worden ist. In diesem Fall kommt der Versicherungsvertrag - trotz inhaltlicher Abweichungen des Versicherungsscheins - auf der Grundlage der Vereinbarungen des Antrags zu Stande. Der Versicherungsschein muss daher entsprechend dem Antrag geändert werden.

 

Abschlusskosten
Abtretung
Abweichungen
Abwicklungsgewinn
Allgemeine_Versicherungsbedingungen
Antragsteller
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtiger_Zeitpunkt
Arbeitsunfaehigkeit
Arglistige_Taeuschung
Aussenversicherung
Beitrag
Beitragsanpassungsklausel
Beitragskalkulation
Beitragsverrechnung
Besondere_Versicherungsbedingungen
Bestattungsvorsorge-Versicherung
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
Bundesanstalt_fuer_Finanzdienstleistung
Deckungsrueckstellung
Deklaration
Doppelversicherung
Eheaehnliche_Gemeinschaft
Eigentumswechsel
Erstpraemie
Fachanwalt_fuer_Versicherungsrecht
Fahrlaessigkeit
Folgepraemie
Gefahrerhoehung
Geschaedigter
Geschaeftsfaehigkeit
Haftungsbeschraenkung_AVB
Haustuergeschaeft
Individualbedingungen
Kapitalversicherung
Kuendigung
Kuendigungsfrist
Kuendigungspflicht
Mahnung_39_VVG
Minderjaehrige
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ombudsmann_PKV
Pauschaldeklaration
Reisegepaeckversicherung
Reiseruecktrittskostenversicherung
Reiseversicherung
Rueckkaufswert
Ruecktritt_des_Versicherers
Schaden-und-Unfallversicherung
Schadenanzeige
Schadenersatz
Schadenregulierung
Schadenreserve
Schadenversicherung
Surfer-Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Treuhaender
Unterversicherung
Vandalismusschaeden
Verletzung_der_Anzeigepflicht
Vermoegenswirksame_Leistungen
Versicherungsantrag
Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsichtsgesetz
Versicherungsbedingungen
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsnehmer
Versicherungsschein
Versicherungsteuer
Versicherungsverein_auf_Gegenseitigkeit
Versicherungsvertrag
Versicherungswert
Vorlaeufige_Deckungszusage
Vorsorgeaufwendungen
Widerrufsrecht_8_VVG
Widerspruchsrecht_5_VVG
Widerspruchsrecht_5a_VVG
Zahlungspflicht

Kontakt AGB weitere Vergleiche rund um Versicherungen: Klicken Sie einfach auf die nachstehenden Links Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Versicherungsvergleich Rechtsschutzversicherung Rechtschutzversicherung Unfallversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Sterbegeldversicherung